Polizeiliche Kontrolle
Mit Schreiben vom 29.11.2024 der Bundespolizeiinspektion Stuttgart, sind ab dem 01.12.2024 die Grenzübertritts- Kontrollen an den als Grenzübergang zugelassenen Verkehrslandeplätzen ausschließlich durch die Bundespolizei durchzuführen.
D. h., dass die Regelung, Grenzkontrollen mit Hilfe eines Hilfspolizisten durchgeführt werden können, ausgesetzt ist.
Daher werden ab dem 01.12.2024 die grenzpolizeilichen Kontrollen an den Verkehrslandeplatz Niederstetten durch die Bundespolizeiinspektion Stuttgart durchgeführt.
Um die Kontrolle des grenzüberschreitenden Flugverkehrs zu gewährleisten, wird der Verkehrslandeplatz Niederstetten gebeten die nachfolgende Verfahrensweise ab dem 01.12.2024 sicherzustellen:
Jede kontrollrelevante Flugverbindung aus/nach NON-Schengenstaaten ist unverzüglich nach Bekanntwerden, mindestens jedoch 3 Stunden vor Landung oder Abflug, an die Leitstelle der Bundespolizeiinspektion Stuttgart vorab telefonisch und anschließend schriftlich per E-Mail unter Angabe
um so die grenzpolizeiliche Kontrolle durch die Bundespolizeiinspektion Stuttgart sicherzustellen.
Kontrollrelevante Flugverbindungen sind alle Flugverbindungen nach/aus NON-Schengen Staaten und umfassen sowohl die Ein- als auch die Ausreise. Diese Flugverbindungen müssen an die Bundespolizeiinspektion Stuttgart gemeldet werden, damit die grenzpolizeiliche Kontrolle durchgeführt werden kann.
Da die Anfahrt zu den Verkehrslandeplätzen bis zu 1 ½ Stunden beträgt, hat die Ankündigung des Fluges bei der Leitstelle unverzüglich nach Bekanntwerden, mindestens jedoch 3 Stunden vor Landung oder Abflug, zu erfolgen.
Die zu kontrollierenden Personen müssen bis zur Ankunft der Beamten der Bundespolizeiinspektion Stuttgart vor Ort verbleiben, damit die grenzpolizeiliche Kontrolle durchgeführt werden kann.
Flüge aus Schengen Staaten unterliegen keiner grenzpolizeilichen Kontrolle und sind nicht an die Bundespolizeiinspektion Stuttgart zu melden.
Meldungen sind zu richten an: